B. Schutz der Zivilbevölkerung

Servicetelefon

DRK Regionalverband

DRK Regionalverband
Magdeburg – Jerichower
Land e. V.

In der Alten Kaserne 13
39288 Burg

Kontakt
Tel.: 03921 63 59-0
Fax: 03921 63 59-11
E-Mail: drk@drk-mdjl.de
Web: www.drk-mdjl.de

Steuernummer
103/142/02894

Registernummer
VR 50031

USt-IdNr.:
DE400539300

Vorstand
Andy Martius
Ines Schrader

5. Wie sind Ausländer im Konfliktgebiet zu behandeln?

Wenn sich Ausländer in einem am Konflikt beteiligten Staat befinden, dürfen sie das Land verlassen, falls dadurch nicht die Sicherheit des Landes gefährdet wird (Art. 35 I GA IV). Falls sie jedoch nicht ausreisen dürfen oder freiwillig im Lande bleiben, sind sie wie in Friedenszeiten zu behandeln (Art. 38 I GA IV).

Generell gilt auch hier der Grundsatz der menschlichen Behandlung (Art. 3 GA IV; Art. 75 I ZP I).

Sofern sie es wünschen, können sie einer beruflichen Tätigkeit nachgehen (Art. 39 I GA IV). Zwingt man sie zur Arbeit, so haben sie Anspruch auf die gleichen Arbeitsbedingungen wie die Angehörigen des besetzten Landes (Art. 40 I, II GA IV). Außerdem darf ihre Tätigkeit, wenn sie feindlicher Nationalität sind, nicht unmittelbar der Kriegführung dienen (Art. 40 II GA IV). 

Reichen nach Ansicht des Gewahrsamsstaates die bereits bestehenden Sicherheitsvorkehrungen nicht aus, so können Ausländer interniert werden (Art. 41 I GA IV). Die Internierung ist gleichzeitig die schärfste Kontrollmaßnahme, die der Gewahrsamsstaat ergreifen darf.